Anmeldung

Die logopädische Therapie ist ein Heilmittel und gehört somit zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

 

Eine gesetzlich geregelte Zuzahlungpflicht von 10%, sowie einer Rezeptgebühr von 10€, besteht ab dem 18.ten Lebensjahr.

Kinder und Jugendliche sind generell von der Zuzahlungspflicht befreit.

 

Mit Privatpatienten wird vor der Therapie ein Vertrag mit einer Honorarvereinbarung abgeschlossen. Es empfiehlt sich bei der zuständigen Krankenkasse mittels eines Kostenvoranschlages die Kostenübernahme zu klären.

 

Für eine logopädiche Therapie benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung (Rezept), welche folgende Ärzte austellen können:

  • Kinderarzt
  • Allgemeinarzt
  • HNO-Arzt
  • Phoniater / Pädaudiologe
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde
  • Zahnarzt
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Internist

Ist der Therapiebedarf bewilligt, vereinbaren Sie mit mir einen Termin.

 

Ich freue mich auf Ihren Anruf 

09126 / 2748770.